Achtung an alle Immobilieneigentümer! Bereits seit dem Jahr 2002 ist der Energieausweis zur Vorlage für Neubauten gesetzlich Pflicht. Seit dem Juli 2009 muss beim Verkauf oder einer Vermietung, ebenso auch für alle Wohn- und Nicht-Wohngebäude ein Energieausweis ausgestellt werden.
Denn am 1. Mai 2014 wurde diese Regelung durch den Gesetzgeber weiter verschärft. Bei Verkauf oder auch bei Vermietung Ihrer Immobilie, dürfen Sie diese nur noch mit Angaben zum Energieausweis in Immobilienportale, Flyer, Exposés und Zeitungen bewerben. Ganz gleich, ob gewerblich oder von privat eine Immobilie angeboten wird. Hier sollten die Regeln jedenfalls eingehalten werden, sonst drohen Ihnen bis zu 15.000 Euro hohe Bußgelder. Diese Bußgeldverordnung ist zum 1. Mai 2015 in Kraft getreten und sie richtet sich laut Gesetz an den Vermieter oder Verkäufer. Hat dieser für ein Objekt keinen Energieausweis, kann der Makler in einer Immobilienanzeige auch bestimmte Angaben nicht machen. Liegt der Energieausweis dem Makler nicht vor, kann der Makler für fehlende Angaben in einer Immobilienanzeige nicht haftbar gemacht werden.
Der Verbrauchsausweis ist günstiger und weniger aussagekräftiger. Preise ab 239,- € für Nichtwohngebäude, meist Gewerbeobjekte, kann wahlweise sowohl ein verbrauchsorientierter als auch ein bedarfsorientierter Energieausweis erstellt werden!
Der Bedarfsausweis ist teurer und aussagekräftiger. Preise ab 500,- € und mehr, je nach Aufwand. Hier unterzieht ein Fachmann das Haus einer gründlichen Untersuchung! Beide Arten vom Energieausweis sind ab dem Tag der Erstellung für 10 Jahre gültig.
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