Phase 4
Bezahlung der Kaufnebenkosten
Jetzt ist es an der Zeit die Kaufnebenkosten zu bezahlen. Diese bestehen aus der Grunderwerbsteuer (in Bayern derzeit 3,5% des Kaufpreises), den Maklergebühren (etwa 3% bis 6% des Kaufpreises zzgl. Mehrwertsteuer) und den Notar- und Gerichtskosten (etwa 2% des Kaufpreises).