Die Mietpreisbremse trat ab 1. Juni 2015 in Kraft. Diese gilt allerdings nicht überall. Am 1. August 2015 trat in Bayern überwiegend in Städten, Bezirken und Gemeinden mit knappem Wohnungsangebot die Mietpreisbremse in Kraft. Ab wann und in welchen Gebieten die Novelle gilt, überlässt das Bundesministerium den Landesregierungen.
Das Gesetz besagt:
Mieten dürfen bei Neuvermietung nur maximal 20 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
§ 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes
Letztere ist dem lokalen Mietspiegel oder eines eigens erstellten Gutachten zu entnehmen. Neubauten sowie die Erstvermietung von umfassend sanierten Bestandswohnungen sind von der Mietpreisbremse ausgenommen. Auch auf bereits bestehende Mietverhältnisse wirkt sich die Neuerung nicht aus.
Aktualisierung vom Jahreswechsel 2015/2016:
Die Mietpreisbremse in Bayern wurde bereits revidiert. 16 Gemeinden wurden von der Liste gestrichen, 9 kamen neu dazu. Insgesamt gibt es in Bayern ca. 2000 Gemeinden.