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Immobilien Tipp Provision

Ihr Verkaufstipp ist uns einiges wert!

Sie haben gehört, dass das Haus Ihrer Nachbarn zum Verkauf steht? Oder kennen eine Wohnung, die ihren Besitzer wechseln soll? Sie wissen, wer sein Grundstück verkaufen will? Geben Sie uns einen Tipp! Als Dankeschön erhalten Sie 10 Prozent unserer Käuferprovision brutto (inkl. MwSt.) als Tippgeber Provision, wenn wir das von Ihnen empfohlene Objekt verkaufen!

Wie genau funktioniert es?

Geben Sie Ihren Tipp ab und Sie erhalten bei positiver Prüfung durch uns die Bestätigung als „Tippgeber“. Tippgeberprovisionen müssen jedoch mit uns explizit vor oder bei der Bekanntgabe einer Empfehlung vereinbart und bestätigt werden. Tippgeber, die ihren Provisionsanspruch erst nach der Vermittlung einer Immobilie durch unser Unternehmen bei uns anzeigen und von deren Tipp wir bei Abschluss des Maklervertrags somit keine Kenntnis haben, können nicht berücksichtigt werden.

Welche Objekte können und dürfen Sie uns empfehlen?

Sie können jede Immobilie und jedes Grundstück vorschlagen, die bzw. das zum Verkauf steht oder demnächst verkauft werden soll. Voraussetzungen für Ihre Tippgeberprovision:

Die Immobilie bzw. das Grundstück sind uns noch nicht bekannt.

Es liegt noch kein Maklerauftrag vor.

Die Immobilie bzw. das Grundstück ist noch nicht öffentlich zum Verkauf ausgeschrieben (z. B. in Zeitungen, auf Internetportalen, durch Verkaufsschilder etc.).

Die Immobilie bzw. das Grundstück liegen im Großraum München und dem naheliegenden Umland.

Wenn Sie also jemanden aus Ihrem Verwandten-, Freundes- oder Bekanntenkreis kennen, die oder der seine Immobilie verkaufen oder vermieten möchte, sollten Sie umgehend handeln. Senden Sie uns dazu die Ihnen bekannten Fakten einfach per Kontaktformular. Wichtig dabei sind natürlich Angaben zum Immobilienbesitzer, zur Immobilie und Ihre eigenen Kontaktangaben. Sie helfen uns, wenn Sie uns möglichst umfassend informieren.

Vergessen Sie aber bitte nicht, den Eigentümer, um Erlaubnis zu fragen.

Dürfen Sie mit dem Eigentümer verwandt sein?

Ja, der Eigentümer darf gerne ein Bekannter oder Verwandter von Ihnen sein. Tipps für Ihre eigene Immobilie oder eine Ihrer Lebenspartnerin oder Ihres Lebenspartners honorieren wir allerdings nicht.

Ebenso Ausgeschlossen von der Tippgeberprovision sind Personen, die diese aus standesrechtlichen Gründen nicht annehmen dürfen. Dazu zählen z.B. Rechtsanwälte und Steuerberater. Natürlich freuen wir uns dennoch sehr über etwaige nützliche Hinweise aus diesem Personenkreis.

Wie geht es nach Ihrem Tipp Weiter?

Zunächst überprüfen wir, ob wir Ihre empfohlene Immobilie bereits kennen oder ob sie schon veröffentlicht wurde. Wenn nicht, nehmen wir mit dem Eigentümer Kontakt auf und vereinbaren einen Termin.

Sollte danach ein Vertrag zwischen dem Eigentümer und uns zustande kommen, beginnt die Vermarktungsphase. Und sollten wir die Immobilie dann auch erfolgreich vermitteln können, dann erhalten Sie selbstverständlich Ihren Provisionsanteil!

Wir freuen uns auf Ihren Immobilien Tipp!

Wenn Sie also jemanden aus Ihrem Verwandten-, Freundes- oder Bekanntenkreis kennen, die oder der seine Immobilie verkaufen oder vermieten möchte, sollten Sie umgehend handeln. Senden Sie uns dazu die Ihnen bekannten Fakten einfach per Kontaktformular. Senden Sie uns eine Nachricht und wir melden uns bei Ihnen.