News & Presse

Neuregelung zum Energieausweis ab Mai 2021

Neuregelung zum Energieausweis ab Mai 2021

Im Herbst 2020 beschloss die Bundesregierung das sogenannte Gebäudeenergiegesetz (GEG), dass die Angaben der Energieausweise im Detail ändert. Demnach müssen Energieausweise mit Inkrafttreten des Gesetzes ab dem 1. Mai 2021 neben den energetischen Daten auch erstmals die CO2-Verbrauchswerte einer Immobilie enthalten. Die wesentlichen Punkte zur Bestimmung der Energieeffizienz bleiben jedoch erhalten. Zudem werden Eigentümer mit dem neuen Gesetz stärker in die Pflicht genommen, den Ausstellern der Energieausweise korrekte Daten zu liefern. Auf der anderen Seite sind die Aussteller dazu per Gesetz angehalten, die erhaltenen Daten explizit auf ihre Richtigkeit zu prüfen. Eine weitere Neuerung: Neben den Verkäufern und Vermietern müssen ab dem 1. Mai auch Immobilienmakler den Ausweis vorlegen.

Nach der relevanten Vorschrift § 87 Abs. 1 Gebäudeenergiegesetz (GEG) muss eine Immobilienanzeige folgende Pflichtangaben enthalten:

  • Die Art des Energieausweises: Energiebedarfsausweis im Sinne von § 81 oder Energieverbrauchsausweis im Sinne von § 82.
  • Den im Energieausweis genannten Wert des Endenergiebedarfs oder des Endenergieverbrauchs für das Gebäude.
  • Die im Energieausweis genannten wesentlichen Energieträger für die Heizung des Gebäudes.
  • Bei einem Wohngebäude, das im Energieausweis genannte Baujahr.
  • Bei einem Wohngebäude die im Energieausweis genannte Energieeffizienzklasse.

Die Treibhausgasemissionen (auch CO2-Emissionen genannt) werden nicht explizit aufgeführt. Von den Informationen des Energieausweises muss lediglich der Wert des Endenergiebedarfs in der Immobilienanzeige/Exposé genannt werden. Insofern müssen die Exposés nicht nachträglich oder in Zukunft mit CO2-Emissionsabgaben ergänzt werden.

Eine Besonderheit beim Verbrauchsausweis: Hier erfolgt keine Berechnung der CO2-Emissionen. Der Makler muss weder selber eine Berechnung vornehmen, noch muss er überhaupt die CO2-Emissionen im Inserat angeben. CO2-Emissionen können natürlich trotzdem im Inserat angegeben werden, das ist aber freiwillig, also nicht gesetzlich vorgeschrieben. 

Rufen Sie uns an, falls Sie weitere Fragen haben,
oder vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch unter: +49 8131 33 28 227 oder schreiben Sie uns

Ihr Christos Tiganis von Tiganis Immobilien

Weitere Informationen

Weitere Artikel

Ausgezeichnet mit dem BELLEVUE 2024

Tiganis Immobilien als »BELLEVUE BEST PROPERTY AGENT 2024« ausgezeichnet

Der Oscar der Immobilienbranche Seit 2006 zeichnet BELLEVUE – Europas größtes Immobilien-Magaz…
ImmoScout24 Partner Tiganis Immobilen

Tiganis Immobilien verstärkt Präsenz mit Immoscout24-Partnerschaft

Vertrauensvolle Kooperation eröffnet neue Wege für zielgerichtete Vermarktung von Immobilienangeb…
Welche alten Heizungen 2023 ausgetauscht werden müssen Tiganis Immobilien

Welche alten Heizungen 2023 ausgetauscht werden müssen

In privaten Gebäuden müssen 2023 nach dem Gebäudeenergiegesetz viele Heizungen ausgetauscht werde…