Es gibt 2 Arten vom Energieausweis
Was bedeutet das Bestellerprinzip? Bei der Vermittlung von Wohnungsmietverträgen soll Künftig derjenige die Provision zahlen, der die Leistung auch in Auftrag gegeben hat. Auftraggeber können hier weiterhin Mieter als auch Vermieter sein.
Der Gesetzgeber sieht vor:
Das Makler Mietern keine ihm bereits schon bekannte Wohnung aus ihrem Bestand oder ihrer Datenbank anbieten dürfen.
Zumindest nicht, wenn der Mieter die Provision/Courtage zahlen soll. Zusätzlich ist im Gesetz festgeschrieben, dass Verträge über die Wohnungsvermittlung künftig immer in Textform geschlossen werden müssen. Somit sind mündliche Absprachen wie in der Vergangenheit nicht mehr möglich.
Tiganis Immobilien wird Sie hier natürlich auf dem Laufenden halten.