News & Presse

Das müssen Sie über die Mietpreisbremse wissen

Die Mietpreisbremse trat ab 1. Juni 2015 in Kraft. Diese gilt allerdings nicht überall. Am 1. August 2015 trat in Bayern überwiegend in Städten, Bezirken und Gemeinden mit knappem Wohnungsangebot die Mietpreisbremse in Kraft. Ab wann und in welchen Gebieten die Novelle gilt, überlässt das Bundesministerium den Landesregierungen.

Das Gesetz besagt:

Mieten dürfen bei Neuvermietung nur maximal 20 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.

§ 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes

Letztere ist dem lokalen Mietspiegel oder eines eigens erstellten Gutachten zu entnehmen. Neubauten sowie die Erstvermietung von umfassend sanierten Bestandswohnungen sind von der Mietpreisbremse ausgenommen. Auch auf bereits bestehende Mietverhältnisse wirkt sich die Neuerung nicht aus.

Aktualisierung vom Jahreswechsel 2015/2016:

Die Mietpreisbremse in Bayern wurde bereits revidiert. 16 Gemeinden wurden von der Liste gestrichen, 9 kamen neu dazu. Insgesamt gibt es in Bayern ca. 2000 Gemeinden.


Weitere Artikel

Ausgezeichnet mit dem BELLEVUE 2024

Tiganis Immobilien als »BELLEVUE BEST PROPERTY AGENT 2024« ausgezeichnet

Der Oscar der Immobilienbranche Seit 2006 zeichnet BELLEVUE – Europas größtes Immobilien-Magaz…
ImmoScout24 Partner Tiganis Immobilen

Tiganis Immobilien verstärkt Präsenz mit Immoscout24-Partnerschaft

Vertrauensvolle Kooperation eröffnet neue Wege für zielgerichtete Vermarktung von Immobilienangeb…
Welche alten Heizungen 2023 ausgetauscht werden müssen Tiganis Immobilien

Welche alten Heizungen 2023 ausgetauscht werden müssen

In privaten Gebäuden müssen 2023 nach dem Gebäudeenergiegesetz viele Heizungen ausgetauscht werde…